Für die Anfertigung von Schildern benötigen wir von Ihnen folgende Dateien:
Wir benötigen eine vektorisierte Grafikdatei siehe Schema.
Zur Kontrolle der Farbe, bzw. des Gesamtschriftbildes wäre auch eine Bitmap-Grafik wünschenswert ( z. B. jpg, bmp, tiff, gif, tga ).
Wenn möglich, geben Sie uns auch die verwendeten Schriften an.
Bei Mitsenden von Dateien Copyright beachten.
Betriebssystem | Grafik-Programm | Bis Version | Dateiendung | Besonderheit |
Windows | Coreldraw | Vers.17 | cdr, eps, plt | Entweder Schriften mitliefern, mit der Datei speichern oder Texte in Kurven auflösen |
Windows + Mac | Macromedia Freehand | Vers.10 | eps | Entweder Schriften mitliefern, mit der Datei speichern oder Texte in Kurven auflösen |
Mac | Adobe Illustrator | Vers. 5.5 | ai | Entweder Schriften mitliefern, mit der Datei speichern oder Texte in Kurven auflösen |
Windows / DOS | AutoCAD | Vers. 12 | dxf, dwg | Als dxf-Datei sichern, nur Polylinien werden verarbeitet |
Falls Sie uns unbekannte Programme verwenden, exportieren Sie bitte Plotter-Steuerdateien (hp2gl, plt, eps).
Falls Sie Dateien packen, verwenden Sie nur Standard-Zip-Formate.
Wenn Sie nur Bitmap-Grafiken senden, müssen wir diese gegen Berechnung vektorisieren oder neu zeichnen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir z. B. bei Gussschildern die Dateien auf das Gussverfahren anpassen müssen (Schriften vergrößern, bzw. die Balkenstärke verändern).
Farbverläufe sind nur beim Siebdruck möglich.
Bei Ätz-, Gravur- bzw. bei Gussschildern muss eine Abtrennung (Steg) zwischen den einzelnen Farben vorhanden sein.
Des weiteren können Sie auf einem Korrekturabzug, den Sie von uns per Fax, E-Mail oder per Post erhalten, noch Änderungen vornehmen.
Wenn Sie das wünschen, können von uns Stift-Plotterausdrucke bis zum Format DIN A 0, gegen Berechnung von 10,00 €, zur Verfügung gestellt werden.
Wir weisen darauf hin, das die meisten Programme Konvertierungsfehler verursachen können, die sich auch nachher im Aussehen der Schilder bemerkbar machen.
Die Schilder werden deshalb erst nach dem von Ihnen genehmigten Korrekturabzug gefertigt, auch wenn Ihrerseits oder unsererseits Fehler übersehen wurden.
Stand August 2020